Hilfe-Leistungen
Abklärung und Beratung
Bevor Hilfe-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf ab. Die vorgeschriebene Bedarfsabklärung garantiert, dass Klienten weder unter- noch überversorgt werden. Die Bedarfsabklärung wird bei längerem Unterstützungsbedarf systematisch wiederholt.
Die Hilfe zu Hause umfasst bei ärztlich ausgewiesenem Bedarf folgende Aspekte:
- Hauswirtschaftsleistungen (Unterstützung oder vorübergehend selbständige Haushaltführung sowie Entlastung von pflegenden Angehörigen)
- Mithilfe in der Betreuung der Kinder, wenn der betreuende Elternteil wegen Krankheit, Unfall, Wochenbett oder Rekonvaleszenz ausfällt
- Aktivierung, Anleitung und Begleitung zur Gestaltung des Alltags (sozial-medizinische Begleitung und Unterstützung)
Grob- oder Grossreinigungen wie Frühlingsputz, Fenster reinigen, Kellerräumungen etc. gehören nicht zum Leistungskatalog der Spitex.