Finanzierung / Tarife

Finanzierung von pflegerischen Leistungen gemäss KLV
Per 1. Januar 2023 legte der Kanton gestützt auf die Pflege- und Betreuungsverordnung vom 29.11.2022 (Artikel 33 Abs. 5) die Patientenbetiligung auf 20% des Vollkostentarifs fest, vorher 10% des tieferen Krankenkassentarifs. Dies bedeutet für Sie höhere Selbstkosten, die sich je nach Pflegeaufwand häufiger auf maximal CHF 15.35 pro Tag belaufen können.

Die pflegerischen Leistungen werden in 5-Minuten Einheiten erfasst. Die Mindest-Einsatzzeit beträgt 10 Minuten. Angebrochene Einheiten werden aufgerundet.

Die Klientinnen und Klienten erhalten eine detaillierte Rechnung. Sie zeigt auf, welche Leistungen der Krankenkasse verrechnet werden und welche von den Klienten zu tragen sind (Patientenbeteiligung und allfällige nicht-kassenpflichtige Leistungen).
 

Hilfe- und Betreuungs-Leistungen
Cura unita glarus hat die Tarife für Hilfe - und Betreuungs-Leistungen per 1. Januar 2023 festgelegt. Der Verwaltungsrat von cura unita glarus hat dabei am vierstufigen Tarifsystem nach steuerbarem Einkommen festgehalten. 

Die Hilfe- und Betreuungs-Leistungen werden in 15-Minuten-Einheiten verrechnet. Angebrochene Einheiten werden aufgerundet. Besondere Fahrdienste werden zusätzlich verrechnet.

Die Klientinnen und Klienten erhalten eine detaillierte Rechnung. Die Grundversicherung der Krankenkasse leistet keine Beiträge an Hilfe- und Betreuungs-Leistungen ; die Rechnung muss von den Klientinnen und Klienten beglichen werden.

Zusatzversicherte müssen vorgängig bei ihrer Krankenkasse abklären, welche Hilfe- und Betreuungs-Leistungen übernommen werden.

 

Vollkosten/Vollkostenrechnung
Die Tarife und anderweitigen Einnahmen decken nur einen Teil der Gesamtkosten. Zur Deckung der Vollkosten leistet der Kanton Glarus Beiträge an die Spitex. Die Beitragspflicht gilt nur für die in der Gemeinde Glarus angemeldeten Personen.

Den Klientinnen oder Klienten mit einem anderen zivilrechtlichen Wohnsitz werden deshalb die Vollkosten in Rechnung gestellt. Ansprüche an eine Restkostenbeteiligung sind der zuständigen Instanz zu melden.

Sämtliche aktuellen Tarife finden Sie im Downloadbereich auf dieser Seite.

 

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Tarifliste 2024