Hilfe- und Betreuungs-Leistungen

Abklärung und Beratung
Bevor Hilfe- und / oder Betrteuungs-Leistungen erbracht werden, klärt eine Fachperson den genauen Bedarf ab. Die vorge- schriebene Bedarfsabklärung garantiert, dass Klienten weder unter- noch überversorgt werden. Die Bedarfsabklärung wird bei längerem Unterstützungsbedarf systematisch wiederholt. Abklärungs- und Beratungsleistungen werden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

Die Hilfe und / oder Betreuung zu Hause umfasst bei ärztlich ausgewiesenem Bedarf folgende Aspekte:

  • Hauswirtschaftsleistungen (Unterstützung oder vorübergehend selbständige Haushaltführung sowie Entlastung von pflegenden Angehörigen)
  • Mithilfe in der Betreuung der Kinder, wenn der betreuende Elternteil wegen Krankheit, Unfall, Wochenbett oder Rekonvaleszenz ausfällt
  • Aktivierung, Anleitung und Begleitung zur Gestaltung des Alltags (sozial-medizinische Begleitung und Unterstützung)

Grob- oder Grossreinigungen wie Frühlingsputz, Fenster reinigen, Kellerräumungen etc. gehören nicht zum Leistungskatalog der Spitex.