Anstellung von pflegenden Bezugspersonen bei der Spitex Glarus

Die Spitex Glarus hat die fallbezogene Anstellung von pflegenden Bezugspersonen geregelt. Aufgrund des entsprechenden Bundesgerichtsentscheides 2019 bekam das Thema Aufwind.

Gemäss den Administrativverträgen mit den Versicherern, dürfen Spitex-Organisationen, welche einem Administrativvertrag beigetreten sind, Pflegeleistungen nicht abrechnen, sofern die Bezugsperson keine pflegerische Grundbildung hat. Dies bedeutet, dass diese Spitex-Organisationen auch die Leistungen von angestellten pflegenden Bezugspersonen nur im Rahmen dieser Vorgabe verrechnen können. Gemäss Administrativvertrag müssen somit angestellte pflegende Bezugspersonen zumindest über einen Pflegehelfer/-innen-Kurs SRK verfügen.

Der Bundesgerichtsentscheid besagt, dass Leistungen der Grundpflege von pflegenden Bezugspersonen, welche bei einer Spitex-Organisation mit Betriebsbewilligung angestellt ist, auch ohne entsprechende Ausbildung abgerechnet werden dürfen. Im Einzelfall ist es unerlässlich bei der jeweiligen Krankenkasse die Genehmigung und Kostengutsprache einzuholen. 

Damit helfende oder betreuuende Bezugspersonen fallbezogen angestellt werden könnten, müsste die Spitex Glarus ein Konzept ausarbeiten und die Bezugsperson minimal über den entsprechenden Basiskurse des SRK verfügen. 

Weitere Informationen finden Sie im Manual "Pflegende Angehörige bei der Spitex anstellen".