Anstellung von pflegenden und betreuenden Bezugspersonen bei der Spitex

In den letzten Jahren haben einige SpitexOrganisationen Modelle zur Anstellung von
pflegenden und betreuenden Bezugspersonen entwickelt. Aufgrund des
entsprechenden Bundesgerichtsentscheides 2019
bekam das Thema Aufwind.
 

 

Der Bundesgerichtsentscheid besagt, dass Leistungen
der Grundpflege einer pflegenden Angehörigen, welche bei einer Spitex-Organisation mit Betriebsbewilligung angestellt ist, auch ohne
entsprechende Ausbildung abgerechnet werden dürfen.

Gemäss den Administrativverträgen mit den
Versicherern, dürfen Spitex-Organisationen, welche
einem Administrativvertrag beigetreten sind, keine
Pflegeleistungen ohne pflegerische Grundbildung
abrechnen. Dies bedeutet, dass die beigetretenen
Spitex-Organisationen auch die Leistungen von
angestellten pflegenden Angehörigen nur im Rahmen
dieser Vorgabe verrechnen können. Gemäss
Administrativvertrag müssen somit angestellte
pflegende Angehörige zumindest über einen
Pflegehelfer/innen-Kurs verfügen.

Die Spitex Glarus kann unter den genannten Voraussetzungen nicht nur pflegende Angehörige, sondern auch pflegende Bezugspersonen anstellen. Dazu wurden ein internes Reglement
und weitere Arbeitsgrundlagen erstellt.
 

Weitere Informationen finden Sie im Manual "Pflegende Angehörige bei der Spitex anstellen".